Eine Analyse auf Basis von EVS-Daten: Obergrenzen für Haushalte bei der Gaspreisbremse: Verteilungs- und fiskalische Wirkungen
Nach den Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme soll im Frühjahr 2023 eine Gaspreisbremse eingeführt werden, unter der jeder Privathaushalt mit Gasheizung eine Unterstützung erhält, die de facto 80 Prozent des geschätzten Gasverbrauchs auf 12 Cent heruntersubventioniert. Weil unter einer solchen Förderung Haushalte mit hohen Einkommen deutlich stärker profitieren als ärmere Haushalte, hat die Kommission auch einen Prüfauftrag an die Bundesregierung formuliert, wie eine Obergrenze auf das staatlich geförderte Verbrauchskontingent von Haushalten geschaffen werden kann. Dieser Policy Brief untersucht, welche Haushalte von Obergrenzen von 15.000, 20.000 und 25.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr besonders betroffen wären und wie stark insgesamt die subventionierten Mengen durch solche Obergrenzen gesenkt werden könnten. Es wird gezeigt, dass eine Obergrenze die fiskalischen Kosten des Instruments senkt, indem die geförderten Kilowattstunden des Gasverbrauchs reduziert werden. Eine Obergrenze erhöht gleichzeitig die Zielgenauigkeit der Gaspreisbremse hinsichtlich verteilungspolitischer Aspekte, da die staatlichen Ausgaben für den Gasverbrauch der obersten Einkommen deutlich gesenkt werden.
Stichworte: Gaspreisbremse; Obergrenzen; Energiekrise; sozial-ökologische Transformation
Quelle
Bauermann, Tom; Dullien, Sebastian; Endres, Lukas; Thie, Jan-Erik:
Obergrenzen für Haushalte bei der Gaspreisbremse: Verteilungs- und fiskalische Wirkungen
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 14 Seiten